Dokumentation zum Fachtag
"Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen"
Unser Fachtag „Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen“ hat Expert*innen und viele Interessierte zusammengeführt und die Chance eröffnet, die umstrittene Ersatzfreiheitsstrafe aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten und zu diskutieren.
Den Auftakt machte ein Audiointerview, dass die Anwesenden in die Lebenswelt einer Geldstrafenschuldnerin mitnahm und einen Einblick in die unmittelbaren Auswirkungen eines Strafbefehls für die Betroffene gewährte.
Der sich anschließende Audiobeitrag von Richter Fabian Kappes, Mitglied des bremischen Richterbundes, hat die Funktion und Grundsätze der Geldstrafe erklärt und Wissen über das Strafbefehlsverfahren vermittelt.
Dr. Nicole Bögelein hat ihre Forschungsergebnisse zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin unter Berücksichtigung besonders schwer erreichbarer Personen vorgestellt. Ähnlich wie in Bremen werden auch in Berlin trotz vielfältiger Maßnahmen zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe regelmäßig Menschen aufgrund einer uneinbringlichen Geldstrafe inhaftiert. Der Vortrag lieferte interessante Fakten zu Art und Dauer der Tilgung und zeigte deutlich, dass die sog. Armutsdelikte, wie Erschleichen von Leistungen und Ladendiebstahl die längste Tilgungszeit aufweisen und die Gefahr der Ersatzfreiheitsstrafe bei diesen Delikten damit deutlich steigt.
Im Anschluss erfolgte ein Praxisdialog, in dem die Angebote zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen von der staatlichen und freien Straffälligenhilfe Bremens vorgestellt wurden. Es wurde deutlich, dass eine gute Vernetzung zwischen der Gerichtshilfe und den freien Träger besteht und Einigkeit darüber herrscht, dass eine frühzeitige Intervention und langfristige Begleitung wünschenswert sind, um insbesondere Menschen mit multiplen Problemlagen in ihrer Lebenssituation zu unterstützen und eine Inhaftierung zu vermeiden. Dabei können insbesondere niedrigschwellige Angebote der freien Arbeit hilfreich sein, da diese Struktur und Anbindung bei flexibler Inanspruchnahme bieten.
Nach einer Pause, die viele Teilnehmende zum Netzwerken genutzt haben, wurde von Sebastian Kopp ein Einblick in die verschiedenen Maßnahmen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Baden-Württemberg gegeben. Interessanterweise ist -trotz einer hohen Flexibilität hinsichtlich des Wechsels innerhalb der Maßnahmen- die Anzahl der Inhaftierten einer Ersatzfreiheitsstrafe vergleichbar mit Bremen. Es wurde die Vermutung geäußert, dass auch in wirtschaftlich besser gestellten Bundesländern Menschen am Existenzminium und dem sog. Rand der Gesellschaft leben und von den Angeboten zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen nicht erreicht werden.
Um einen vielfältigen und umfangreichen Blick auf die Thematik zu erhalten, wurde auch die Perspektive der JVA Bremen abgefragt. Volker Seedorf, Vollzugsabteilungsleiter in der Entlassungsvorbereitung hat in einem Interview umfangreich Fragen zu Bedarfen von Inhaftierten einer Ersatzfreiheitsstrafe, Aufwand hinsichtlich der Aufnahme sowie Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung für diesen Personenkreis beantwortet und einen Einblick in den Vollzugsalltag gegeben. Es wurde deutlich, dass auch nach einer Inhaftierung die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen oberste Priorität hat. Es werden daher Möglichkeiten angeboten, während der Haft gemeinnützige Arbeit innerhalb der JVA abzuleisten oder auch Ratenzahlungen in die Wege zu leiten. Deutlich wurde jedoch auch, dass eine kurze Verweildauer wenig Chance auf begleitende Unterstützungsmaßnahmen bietet.
Abgerundet wurde der Fachtag durch eine Podiumsdiskussion, an der Frau Dr. Schilling, Senatorin für Justiz und Verfassung, Benjamin Bünemann, Vorsitzender des bremischen Richterbundes, Dr. Nicole Bögelein, Soziologin und Kriminologin sowie Dr. Frank Wilde, Referent der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe teilgenommen haben.
Die Frage, ob es eine Ersatzfreiheitsstrafe braucht, um eine Geldstrafe als verbindliche Sanktion wirksam werden zu lassen, wurde sehr kontrovers diskutiert. Hierbei wurde von den Verfechter*innen der Ersatzfreiheitsstrafe darauf verwiesen, dass aus strafrechtlicher Sicht die Verhängung einer Geldstrafe das Delikt zwar ahnden, aber insbesondere nicht mit Freiheitsentzug sanktionieren will. Richter Bünemann als Befürworter der Ersatzfreiheitsstrafe verwies jedoch auf Delikte, bei denen persönlicher Schaden entsteht und daher auch den Interessen der Opfer Rechnung getragen werden muss.
Während der Diskussion wurde das Projekt „Strafbefehl“ vorgestellt, das von der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. in Kooperation mit der Goethe-Universität Frankfurt als Pilotprojekt durchgeführt wurde. Anlässlich der These, dass das Strafbefehlsverfahren in seiner aktuellen Ausgestaltung strukturelle Benachteiligungen gegenüber marginalisierten Gruppen aufweist, wurde für die Dauer 1 Jahres Empfänger*innen eines Strafbefehls, die keine Verteidigerin/keinen Verteidiger hatten und/oder nicht über die finanziellen Mittel für eine anwaltliche Beratung und Vertretung verfügten, mittels einer Hotline Zugang zu kostenfreier anwaltlicher Beratung und Vertretung ermöglicht. Das Projekt wurde wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Insgesamt haben 67 Personen das Angebot der Hotline in Anspruch genommen, so dass die Zahlen überschaubar und daher nicht repräsentativ sind, Trotzdem konnte ermittelt werden, dass das Fehlen anwaltlicher Vertretung mit einer deutlich geringeren Einspruchsquote gegen den Strafbefehl einherging und zugleich keine von der Rechtskraft abweichende Verfahrenserledigung festgestellt werden konnte. Bei anwaltlich begleiteten Verfahren konnte hingegen eine signifikante Verbesserung der Rechtsfolgen zugunsten der Betroffenen verzeichnet werden. Richter Kappes, dessen Audiobeitrag während der Podiumsdiskussion fortgesetzt wurde, ist ebenfalls überzeugt, dass anwaltliche Beratung und ggf. Vertretung positive Auswirkungen für die Betroffenen mit sich bringen würden, gleichzeitig aber Gerichts- und Anwaltskosten entstehen, die von den Empfänger*innen eines Strafbefehls zu tragen wären. In diesem Zusammenhang konnte sich Frau Dr. Schilling eine öffentliche Rechtsberatung für diesen Personenkreis vorstellen, um die nachgewiesenen Vorteile anwaltlicher Beratung zu ermöglichen. Diesen Gedanken wird unser Verein aufgreifen und über weitere Entwicklungen informieren.

Fachtag zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen
Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden – Wissenschaft und Praxis | Status Quo und Perspektiven
Wann: Dienstag, 29.09.2026
Wo: Konsul-Hackfeld-Haus, Birkenstraße 34, 28195 Bremen
Veranstalter: Das Projekt CHANCE-Netzwerk (ESF+ gefördertes Projekt zur systematischen
Wiedereingliederung von Inhaftierten und (Ex-) Straffälligen in die Gesellschaft, angesiedelt bei
der Senatorin für Justiz und Verfassung) und der Verein Bremische Straffälligenbetreuung
Thema:
Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen steht regelmäßig im Fokus von Justiz, Wissenschaft und Politik. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, gesetzliche Entwicklungen und die Diskussion um wirksame Maßnahmen zur Haftvermeidung verdeutlichen den Handlungsbedarf.
Der Fachtag verbindet wissenschaftliche Ergebnisse mit praktischen Erfahrungen aus Justiz, Straffälligenhilfe und Vollzug und lädt dazu ein, gemeinsam über wirksame Ansätze zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ins Gespräch zu kommen. Im Mittelpunkt stehen die Ursachen von Ersatzfreiheitsstrafen, bestehende Möglichkeiten der Haftvermeidung sowie die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure. Anhand aktueller Forschungsergebnisse, Praxisbeispielen aus Bremen und eines Flächenlandes sowie einer abschließenden Podiumsdiskussion werden Herausforderungen, Erfahrungen und Perspektiven für die Weiterentwicklung der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen beleuchtet.
Zielgruppe:
Der Fachtag richtet sich an Fachkräfte aus Justiz und Justizvollzug, Gerichten und Staatsanwaltschaften, den Sozialen Diensten der Justiz, der Straffälligenhilfe, der Sozialen Arbeit sowie an Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft. Willkommen sind darüber hinaus alle Interessierten, die sich mit Fragen der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen befassen.
Programm:
09:00 Uhr Check-in und Stehcafé
09:30 Uhr Begrüßung
10:00 Uhr PD Dr. Nicole Bögelein
Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin – unter besonderer Berücksichtigung schwer erreichbarer Personen
10:45 Uhr Pause
11:00 Uhr Von der Forschung in die Praxis: Haftvermeidung in Bremen
Im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Bremer Projekte zur Vermeidung
von Ersatzfreiheitsstrafen
12:15 Uhr Mittagspause
13:15 Uhr Sebastian Kopp Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege
Perspektiven und Projekte zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in einem Flächenland
14:30 Uhr Volker Seedorf, Vollzugsabteilungsleiter der VA25- Entlassungsvorbereitung JVA Bremen
Perspektive der JVA zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
14:45 Uhr Pause
15:00 Uhr Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Politik
und Praxis
Im Gespräch sind:
° Dr. Claudia Schilling
Senatorin für Justiz und Verfassung
° PD Dr. Nicole Bögelein
Institut für Kriminologie Universität zu Köln
° Dr. Frank Wilde
Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe
° Benjamin Bünemann
Vorsitzender des Bremischen Richterbundes
17:00 Uhr Abschluss und Ausklang
Anmeldung:
Die Teilnahme am Fachtag ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich und bis zum 15.09.26 möglich. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt; Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Für auswärtige Teilnehmende hat das CHANCE-Netzwerk ein Kontingent im ACHAT Hotel Bremen City, Birkenstr. 15 in 28195 Bremen zu vergünstigten Konditionen reservieren können. Bei Bedarf können Sie dort eine Übernachtung bis zu 3 Wochen vor Anreise buchen. Weitere Informationen folgen mit der Anmeldebestätigung.
Änderungen im Programm vorbehalten





Fachtag zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen
Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden – Wissenschaft und Praxis | Status Quo und Perspektiven
Wann: Dienstag, 29.09.2026
Wo: Konsul-Hackfeld-Haus, Birkenstraße 34, 28195 Bremen
Veranstalter: Das Projekt CHANCE-Netzwerk (ESF+ gefördertes Projekt zur systematischen
Wiedereingliederung von Inhaftierten und (Ex-) Straffälligen in die Gesellschaft, angesiedelt bei
der Senatorin für Justiz und Verfassung) und der Verein Bremische Straffälligenbetreuung
Thema:
Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen steht regelmäßig im Fokus von Justiz, Wissenschaft und Politik. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, gesetzliche Entwicklungen und die Diskussion um wirksame Maßnahmen zur Haftvermeidung verdeutlichen den Handlungsbedarf.
Der Fachtag verbindet wissenschaftliche Ergebnisse mit praktischen Erfahrungen aus Justiz, Straffälligenhilfe und Vollzug und lädt dazu ein, gemeinsam über wirksame Ansätze zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ins Gespräch zu kommen. Im Mittelpunkt stehen die Ursachen von Ersatzfreiheitsstrafen, bestehende Möglichkeiten der Haftvermeidung sowie die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure. Anhand aktueller Forschungsergebnisse, Praxisbeispielen aus Bremen und eines Flächenlandes sowie einer abschließenden Podiumsdiskussion werden Herausforderungen, Erfahrungen und Perspektiven für die Weiterentwicklung der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen beleuchtet.
Zielgruppe:
Der Fachtag richtet sich an Fachkräfte aus Justiz und Justizvollzug, Gerichten und Staatsanwaltschaften, den Sozialen Diensten der Justiz, der Straffälligenhilfe, der Sozialen Arbeit sowie an Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft. Willkommen sind darüber hinaus alle Interessierten, die sich mit Fragen der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen befassen.
Programm:
09:00 Uhr Check-in und Stehcafé
09:30 Uhr Begrüßung
10:00 Uhr PD Dr. Nicole Bögelein
Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Berlin – unter besonderer Berücksichtigung schwer erreichbarer Personen
10:45 Uhr Pause
11:00 Uhr Von der Forschung in die Praxis: Haftvermeidung in Bremen
Im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Bremer Projekte zur Vermeidung
von Ersatzfreiheitsstrafen
12:15 Uhr Mittagspause
13:15 Uhr Sebastian Kopp Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege
Perspektiven und Projekte zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in einem Flächenland
14:30 Uhr Volker Seedorf, Vollzugsabteilungsleiter der VA25- Entlassungsvorbereitung JVA Bremen
Perspektive der JVA zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
14:45 Uhr Pause
15:00 Uhr Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Politik
und Praxis
Im Gespräch sind:
° Dr. Claudia Schilling
Senatorin für Justiz und Verfassung
° PD Dr. Nicole Bögelein
Institut für Kriminologie Universität zu Köln
° Dr. Frank Wilde
Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe
° Benjamin Bünemann
Vorsitzender des Bremischen Richterbundes
17:00 Uhr Abschluss und Ausklang
Anmeldung:
Die Teilnahme am Fachtag ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich und bis zum 15.09.26 möglich. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt; Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Für auswärtige Teilnehmende hat das CHANCE-Netzwerk ein Kontingent im ACHAT Hotel Bremen City, Birkenstr. 15 in 28195 Bremen zu vergünstigten Konditionen reservieren können. Bei Bedarf können Sie dort eine Übernachtung bis zu 3 Wochen vor Anreise buchen. Weitere Informationen folgen mit der Anmeldebestätigung.
Änderungen im Programm vorbehalten





